Was bedeutet "Schulpflicht"?

Der Begriff "Schulpflicht" entstand im Zusammenhang mit den Debatten, die während der Ausarbeitung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) als Reaktion auf die Gräueltaten während des Zweiten Weltkriegs geführt wurden.

Mit ihrer Unterzeichnung im Jahr 1948 verpflichteten sich die Mitgliedstaaten, die allgemeine und wirksame Achtung der Grundfreiheiten und Menschenrechte zu fördern. Die Verschmelzung von Grundfreiheiten und Menschenrechten in einem einzigen Dokument stellte einen bedeutenden philosophischen und diplomatischen Fortschritt dar.

So wurde der Prozess der Ausarbeitung von Artikel 26 über das Recht auf Bildung1im Juni 1946 beginnen, als die Vereinten Nationen die Menschenrechtskommission einsetzten, die bei der Vorbereitung und Ausarbeitung der ersten internationalen Menschenrechtserklärung helfen sollte.

Das Recht auf Bildung hat die Aufgabe, die Verwirklichung der anderen Grundrechte zu ermöglichen. Dementsprechend ist es ein Recht auf Autonomie, ein Recht für Frieden und der Schutz der Würde zum Erhalt unserer Menschlickheit. Dieses Recht muss in einem Machtgleichgewichtausgeübt werden, um die Menschen vor der Willkür eines Staates, der Richter und Partei ist, zu schützen.

Dementsprechend ist das Wort "Schulpflicht" so auszulegen, dass niemand (weder der Staat noch die Familie) ein Kind davon abhalten kann, eine Grundschulbildung zu erhalten, sondern dass die Idee des Zwangs darf ihm unter keinen Umständen angehängt werden.2

Der Begriff "Schulpflicht" bedeutet, dass jeder junge Mensch die Möglichkeit hat, sich zu bilden, um sich als Individuum in der Gesellschaft entfalten zu können.

Diese Verpflichtungdas Recht jedes jungen Menschen auf Bildung zu respektieren, gilt daher für den Staat und die Familiedies bedeutet jedoch nicht, dass der junge Mensch gezwungen wird, eine Schule zu besuchen.

(NB Der Begriff Kind wird in unseren Texten im rechtlichen Sinne von "minderjährig" verwendet.)


"Jede Familie, jedes junge Individuum ist ein Einzelfall! "

  1. 4-minütiges Videoskript von ALLI asbl zur Erläuterung des Rechts auf Bildung (Untertitel in 8 Sprachen) https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=Ot7AJMJl9S ︎
  2. https://unesdoc.unesco.org/ark:/48223/pf0000380161 ︎
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